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   LSG Sachsen-Anhalt, 05.09.2017 - L 4 AS 747/16 B   

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https://dejure.org/2017,40289
LSG Sachsen-Anhalt, 05.09.2017 - L 4 AS 747/16 B (https://dejure.org/2017,40289)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.09.2017 - L 4 AS 747/16 B (https://dejure.org/2017,40289)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. September 2017 - L 4 AS 747/16 B (https://dejure.org/2017,40289)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 73a Abs 1 S 1 SGG, § 114 Abs 1 S 1 ZPO, § 40 Abs 1 S 2 SGB 2 vom 13.05.2011, § 44 Abs 1 S 1 SGB 10, § 44 Abs 4 S 1 SGB 10
    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - hinreichende Erfolgsaussicht - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Anwendbarkeit der Verfallfrist nach § 44 Abs 4 S 1 SGB 10 bei der Überprüfung endgültiger Festsetzungs- und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis für ein sog. Zugunstenverfahren; Betreiben des Verfahrens auf endgültige Festsetzung durch den Leistungsbezieher bei vorläufigen Bewilligungsbescheiden; Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Gewährung von höheren Leistungen; Anspruch auf Leistungen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe; PKH; PKH-Beschwerde; vorläufiger Bewilligungsbescheid; endgültige Festsetzung; Zugunstenverfahren; Rechtschutzbedürfnis; Verfallfrist; belastender Verwaltungsakt

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 13.02.2014 - B 4 AS 19/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Überprüfungsantrag - Rücknahme rechtswidriger

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.09.2017 - L 4 AS 747/16
    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Nichtanwendbarkeit des § 44 Abs. 4 Satz 1 SGB X bezieht sich auf Aufhebungs- und Erstattungsbescheide (vgl. BSG, Urteil vom 13. Februar 2014 - B 4 AS 19/13 R - juris).

    Die Formulierung: "Danach rechtfertigt es insbesondere der Zweck der Vorschrift nicht, sie auch auf Fälle auszudehnen, in denen es nicht um rückwirkend zu erbringende Sozialleistungen geht.", lässt die Unanwendbarkeit des § 44 Abs. 4 Satz 1 SGB X auf alle belastendenden Verwaltungsakte offen (Urteil des BSG vom 13. Februar 2014, a.a.O., juris, Rn. 20).

  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.09.2017 - L 4 AS 747/16
    Sind dennoch keine ausreichenden Daten vorhanden, brauchen nicht unverhältnismäßig aufwändige Ermittlungen durchgeführt zu werden, wenn ein Schlüssiges Konzept auf der Grundlage der vorhandenen Erkenntnisse und Daten nicht (mehr) entwickelt werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R - juris, Rn. 19).
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - fehlendes

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.09.2017 - L 4 AS 747/16
    In diesem Fall ist auf die Tabellenwerte des § 12 Wohngeldgesetz (WoGG) zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 10 v.H. als abstrakte Angemessenheitsgrenze abzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R - juris).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.09.2017 - L 4 AS 747/16
    Daher hat ein Rechtschutzbegehren hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - juris, Rn. 25 ff.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2015 - L 4 AS 561/15

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Ablehnung eines Überprüfungsantrags nach

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.09.2017 - L 4 AS 747/16
    Dessen ungeachtet weist der Senat darauf hin, dass bei vorläufigen Bewilligungsbescheiden vorrangig das Verfahren auf endgültige Leistungsbewilligung zu betreiben ist und ein Rechtschutzbedürfnis für ein Verfahren nach § 44 SGB X nicht besteht (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2015 - L 4 AS 561/15 B - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2007 - L 7 B 232/05

    Zulässigkeit einer Teilbewilligung von Prozesskostenhilfe; Bedeutung einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.09.2017 - L 4 AS 747/16
    Weil eine Teilbewilligung von Prozesskostenhilfe in sozialgerichtlichen Verfahren, in denen - wie hier - nach Betragsrahmengebühren abgerechnet wird, nicht in Betracht kommt (vgl. nur: Landessozialgericht (LSG)Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 3. August 2007 - L 7 B 232/05 AS - juris; Sächsisches LSG, Beschluss vom 22. Juni 2011 - L 3 AS 290/10 B PKH - juris), war für das gesamte Klageverfahren rückwirkend Prozesskostenhilfe zu bewilligen.
  • SG Schwerin, 24.05.2016 - S 15 AS 1561/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Klage - Rechtsschutzbedürfnis -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.09.2017 - L 4 AS 747/16
    Zwar hat das Sozialgericht Schwerin (Urteil vom 24. Mai 2016 - S 15 AS 1561/13 - juris) entschieden, für die endgültige Festsetzung sowie das im anschließenden Überprüfungsverfahren geltend gemachte Begehren, höhere Leistungen zu erhalten, sei § 40 Abs. 1 Satz 2 SGB II in Verbindung mit 44 Abs. 4 Satz 1 SGB X anzuwenden.
  • LSG Sachsen, 22.06.2011 - L 3 AS 290/10
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.09.2017 - L 4 AS 747/16
    Weil eine Teilbewilligung von Prozesskostenhilfe in sozialgerichtlichen Verfahren, in denen - wie hier - nach Betragsrahmengebühren abgerechnet wird, nicht in Betracht kommt (vgl. nur: Landessozialgericht (LSG)Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 3. August 2007 - L 7 B 232/05 AS - juris; Sächsisches LSG, Beschluss vom 22. Juni 2011 - L 3 AS 290/10 B PKH - juris), war für das gesamte Klageverfahren rückwirkend Prozesskostenhilfe zu bewilligen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2019 - L 15 AS 44/17
    Sie sind auch nicht nach §§ 86, 96 SGG zum Gegenstand dieses Verfahrens geworden, weil sie nicht den Verfügungssatz des angefochtenen Zugunstenbescheides vom 10. August 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. September 2015 abgeändert oder ersetzt haben, sondern allein die dem Antrag zugrunde liegenden vorläufigen Bewilligungsentscheidungen (vgl. z.B. Landessozialgericht (LSG) Niedersachen-Bremen, Beschluss vom 14. August 2018 - L 7 AS 317/18 NZB - LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. September 2017 - L 4 AS 747/16 B -).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2018 - L 3 AS 4855/15
    Soweit darüber hinaus vorliegend Zeiträume zum Gegenstand einer Überprüfung gemäß § 44 SGB X gemacht werden, für die bislang lediglich vorläufige Bewilligungsbescheide ergangen sind, ist zusätzlich zu beachten, dass endgültige Bewilligungen für diese Zeiträume nicht gemäß § 96 SGG Gegenstand des Berufungsverfahrens würden, weil es insoweit an der Ersetzung des Bescheids im Überprüfungsverfahren fehlt (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.09.2017, L 4 AS 747/16 B, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.08.2018 - L 7 AS 317/18
    Sie haben nicht den klagegegenständlichen, den Überprüfungsantrag ablehnenden Bescheid des Beklagten vom 26. Mai 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 6. August 2014 ersetzt, sondern allein die dem Antrag zugrunde liegenden, zur Überprüfung gestellten vorläufigen Bewilligungsentscheidungen (Bewilligungsbescheid vom 21. Februar 2014 in der Gestalt der Änderungsbescheide vom 4. und 25. März, 24. April und 25. Juli 2014 und des weiteren Widerspruchsbescheides vom 6. August 2014; wie hier auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. September 2017 - L 4 AS 747/16 B -, juris Rn. 32).
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